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Geplante Autobahn 4 Verlegung


Bazar der Varianten ... oder spielt die Stadt Kerpen ein falsches Spiel ?

Presseinformation zum Linienbestimmungsverfahren gem. §16 Bundesfernstraßengesetz für die Verlegung der A4 im Bereich zwischen der AS Düren und der AS Kerpen. Stand: 12. Mai 1998

Um die Diskussion, um die geplante A4 Verlegung wieder zum Thema zurück zu führen, haben die Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4, der BUND NRW und die evangelische Gemeinde zu Düren gemeinsame Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur geplanten A4 Verlegung bei der Stadt Kerpen eingebracht.

Während der Phase der Bürgerbeteiligung machte die SPD den Vorschlag, die A4 in einem Bogen von 500m nördlich um Buir zu führen. Diesem Vorschlag wird von den Bürgerinaititiativen, dem BUND NRW und der evangelischen Gemeinde zu Düren keine sachliche Bedeutung beigemessen. Vielmehr zeugt er von einer partiellen Kirchtumspolitik die Buir einseitig bevorzugt, dafür aber Manheim, Morschenich, den Hambacher Forst und den Merzenicher Erbwald zum Abbaggern freigibt. Vielmehr hat sich die Stadt Kerpen behördenintern bereits für eine Verlegung der A4 ausgesprochen. Der einzige positive Effekt bei dieser Variante ist, daß die SPD bei der nächsten Kommunalwahl behaupten kann, etwas für Buir "getan zu haben". Dieser Vorschlag hat also eher kontraproduktive Auswirkungen, da er den vermeintlichen Startschuß für einen "Bazar der Varianten" bedeutet, bei dem sich die Parteien vor der nächsten Wahl ins rechte Licht zu rücken versuchen.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal ausdrücklich auf die eigentlich zu erwartende Loyalität der Stadtverordneten und deren Verhalten im Unterausschuß Hambach bzw. im Braunkohleausschuß hinweisen.

Am 16.Januar.’97 beriet der Unterausschuß Hambach über eine Empfehlung an die Bezirksregierung, das Linienbestimmungsverfahren zur geplanten A4-Verlegung einzuleiten. Die Kerpener Vertreter Fr. Reintgen-Cremer und H.Hempel enthielten sich bei der Abstimmung, obwohl das eine der wenigen Möglichkeiten war, auf das Verfahren direkt einzuwirken. Wie läßt sich dieses Verhalten mit dem Auftreten in der Öffentlichkeit vereinbaren ?

Beim Variantenvergleich des Behördentermins am 10/05/’94 im Rheinischen Autobahnamt in Köln, wurde die Variante 2 von Herrn Schulze (Stadt Kerpen), aus Gründen der Verkehrsbündelung bei Buir, ausdrücklich begrüßt. Dieses behördeninterne Verhalten steht im krassen Gegensatz zu der Behauptung der Stadt Kerpen, einer A4 Verlegung nur dann zuzustimmen, wenn eine bergbauliche Inanspruchnahme unumgänglich sei. Dabei stützt sich die Stadt, aber immer nur auf alte Aussagen von Rheinbraun.

Wir fordern die Stadt Kerpen daher auf, Ihren Standpunkt zu überdenken und es nicht nur bei uneindeutigen Formulierungen zu belassen.

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A 4-Verlegung überflüssig: Stand: 09. März 1998

Schon heute wird den Menschen der Braunkohlenregion ein enormes Sonderopfer abverlangt: Die tagebaubedingten Staubemissionen führen zu unerträglichen Zuständen; Tausende werden umgesiedelt, die traditionelle Kulturlandschaft verschwindet.

Doch es soll noch schlimmer kommen: Manheim, Morschenich und unser Hambacher Forst sollen abgebaggert werden. Arnoldsweiler, Merzenich und Buir werden dem Verkehrschaos erliegen, wenn die Autobahn Köln-Aachen (A4) nach der heutigen Planung auf sechs Spuren erweitert und direkt an Buir vorbeigeführt wird. Denn die Bahnlinie wird gleichzeitig für neue Hochgeschwindigkeitszüge, die S-Bahn und den Güterverkehr erweitert; die Hambach-Kohlebahn kommt noch dazu. Der Tagebau wird direkt vor dieser neuen "Bündelung der Verkehrswege" enden; also direkt vor den ersten Häusern von Buir.

Für die neue Trasse der A 4 wird zur Zeit das Linienbestimmungsverfahren durchgeführt. Und das, obwohl feststeht, daß der Landschaftsverband auf einer falschen Basis plant. Denn die Umweltverträglichkeitsstudie zur A 4-Verlegung enthält einen gravierenden Mangel: Die Null-Variante - also die Variante, wonach die A 4 an der jetzigen Stelle verbleibt und ggf. dort sechsspurig ausgebaut wird - wurde nicht berücksichtigt. Dies wird auch vom Rheinischen Autobahnamt bestätigt, aber trotzdem nicht revidiert. Dieses rechtliche Defizit kann weitreichende Folgen für den weiteren Ablauf des Verfahrens haben.

Um Fakten zu schaffen, soll die Verlegung der A 4 schnell erfolgen. Und dies ohne planungstechnische Notwendigkeit, da der Tagebau die Autobahn frühestens im Jahre 2017, unter Berücksichtigung der Wirkungsgradsteigerungen erst 2036, erreichen würde !

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2600 lehnen A4 Verlegung ab !

  • Presseinformation: Stand 26. März 1998

Für die neue Trasse der A 4 wird zur Zeit das Linienbestimmungsverfahren durchgeführt. Und das, obwohl feststeht, daß der Landschaftsverband auf einer falschen Basis plant. Denn die Umweltverträglichkeitsstudie zur A 4-Verlegung enthält einen gravierenden Mangel: Die Null-Variante - also die Variante, wonach die A 4 an der jetzigen Stelle verbleibt und ggf. dort sechsspurig ausgebaut wird - wurde nicht berücksichtigt. Dies wird auch vom Rheinischen Autobahnamt bestätigt, aber trotzdem nicht revidiert. Dieses rechtliche Defizit wird weitreichende Folgen für den weiteren Ablauf des Verfahrens haben.

Um Fakten zu schaffen, soll die Verlegung der A 4 schnell erfolgen. Und dies ohne planungstechnische Notwendigkeit, da der Tagebau die Autobahn, unter Berücksichtigung der von RWE angestrebten Wirkungsgradsteigerungen im Kraftwerksbereich erst 2036, erreichen würde !

Um dieses planungstechnische und rechtlichte Defizit zu dokumentieren, wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Linienbestimmungsverfahren 2600 Unterschriften gegen die geplante A4 Verlegung gesammelt. Die Unterschriften wurden nicht systematisch "von Tür zu Tür" gesammelt, sondern spiegeln einen repräsentativen Querschnitt der betroffenen Orte wider. Bei einer systematischen Haussammlung ist also mit einer flächendeckenden Ablehnung in der gesamten Region zu rechnen.

Es folgt eine Auflistung der Bedenken, die auch von der evangelischen Kirche Düren, des BUND-NRW und den Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4 getragen werden:

Stellungnahme zum Linienbestimmungsverfahren gem. §16 Bundesfernstraßengesetz für die Verlegung der A4 im Bereich zwischen der AS Düren und der AS Kerpen.

Bezug: Planoffenlage vom 25/Februar/’98 bis zum 25/März/’98 in Kerpen, Düren, Niederzier und Merzenich.

 Die Unterzeichner nehmen zu der o.g. Planung wie folgt Stellung:

  • Eine Verlegung der Autobahn A 4 ist überflüssig und wird daher abgelehnt. Die Grundannahme,wonach ein Fortschreiten des Braunkohlentagebaus Hambach eine neue Trassenführung notwendig macht, ist unhaltbar. Wegen der sich ändernden energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird der Tagebau nicht wie geplant realisiert werden.
  • Es wird beantragt, das Linienbestimmungsverfahren auszusetzen. Gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 1996 bis 2020 ist beim Verwaltungsgericht Aachen eine Klage der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A 4 und des BUND-NRW anhängig. Damit fehlt der Straßenplanungsbehörde und dem Bergbautreibenden die notwendige Planungssicherheit.
  • Eine Überprüfung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung ist zwingend erforderlich. Gemäß § 35 Landesplanungsgesetz muß der Braunkohlenplan Hambach aus dem Jahre 1977 überprüft und geändert werden, da dessen Grundannahmen hinfällig sind. Solange ist das Linienbestimmungsverfahren auszusetzen.
  • Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) weist gravierende Mängel auf. Die UVS geht fälschlicherweise von einer ungeänderten Fortführung des Tagebaus aus und kommt zu einer nicht nachvollziehbaren Bewertung der naturräumlichen Potentiale.
  • Eine Untersuchung der wichtigsten vom Träger des Vorhabens zu prüfenden Varianten (z.B. Null-Variante) fehlt. Die Null-Variante - also die Variante, daß die A 4 an der jetzigen Stelle bleibt und entweder der Standsfreifen mitbenutzt wird oder die A4 an der jetzigen Stelle sechsspurig ausgebaut wird - wurde unterschlagen. Es werden lediglich Varianten geprüft, die den Bestrebungen Rheinbrauns Rechnung tragen, den Tagebau Hambach I bis 2040 weiter auszukohlen.
  • Die zusätzliche Lärmbelastung der Bevölkerung ist nicht hinnehmbar. Nach der offenbar bevorzugten Variante 2a würde die A 4 unmittelbar an der Ortslage Buir vorbeigeführt. Der Lärmschutz soll hauptsächlich durch die Maßnahmen bei der Bundesbahn-Ausbaustrecke erreicht werden. Das ist unzureichend und kann nicht akzeptiert werden.
  • Das grundgesetzlich garantierte Recht der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird mißachtet. Weder die Tieflage noch die Lärmschutzmaßnahmen schützen vor gesundheitsgefährdenden Immissionen. Vorsorglich fordern wir daher schon jetzt eine Beurteilung nach § 40 Abs. 2 BImSchG und Ausführungsvorschrift der 23.BImSchG durch die zuständigen Immissionschutzbehörden. Dabei sind die meterologischen Bedingungen wie Windrichtung, -geschwindigkeiten und -schichtungen zu berücksichtigen.
  • Wir möchten Sie bitten, die vorstehenden Ausführungen als vorläufige Stellungnahme zu berücksichtigen.

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