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§24 Antrag zum Kiestagebau Vogelsang vom 14/09/'01

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Flugblatt vom Oktober 2001: KIES-LOCH IN BUIR noch vor dem KOHLE-LOCH ?

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Unterlagen zum Scopingtermin "Kiestagebau Vogelsang bei Kerpen-Buir" beim Bergamt Düren, am 04/10/'01

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Verlegung der A4 zwischen Düren und Kerpen. Technische Planung und Umweltfolgeabschätzung. Vorgegebene Planungsunterlagen vom Juni 2001

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Niederschrift der 36. Sitzung des Unterausschusses Hambach am 7.09.2000 in Kerpen

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Niederschrift der 35. Sitzung des Unterausschusses Nord am Mittwoch, 29.08.2000 in Grevenbroich

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Tagungsreader zum Hearing "Modernste Kraftwerkstechnologien für die Kohle" am Montag, dem 22/01/'01 im Landtag NRW.

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Internes Papier aus der Rechtsabteilung der RWE Rheinbraun AG. UVP Änderungsrichtlinie soll unterlaufen werden.

Das Papier macht u.E. deutlich, dass die Rheinbraun AG entgegen europäischen Rechts an der "Politik der verbrannten Erde"‚ festhalten will. Die im Übrigen auch nach der europäischen FFH-
Richtlinie geschützten Reste des Hambacher Forstes mit ihren unersetzlichen Biotopen und seltenen Arten, wie z.B. dem Mittelspecht, sollen weiter einem überflüssigen Energieträger ge-
opfert werden. 
[siehe auch]

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Bundeskartellamt gibt Fusion RWE/VEW mit Auflagen frei (04.07.2000)

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Zusammenschluss der RWE AG, Essen (RWE) und der VEW AG, Dortmund (VEW) unter Auflagen freigegeben. Die zuletzt noch anhängigen Wettbewerbsprobleme im Gasbereich konnten unter Zugrundelegung der kartellrechtlichen Abwägungsklausel dadurch gelöst werden, dass REW/VEW für ihr Stromnetzgebiet die bislang monopolistisch strukturierten Regelenergiemärkte für den Wettbewerb öffnen.

Insgesamt ergibt sich damit folgendes Bild:

1. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Gaswirtschaft

Gasdurchleitung

Durch die Veräußerung der RWE-Beteiligungen an der Spreegas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistungen, Cottbus (Spreegas) und der Gasversorgung Sachsen-Ost GmbH, Dresden (Gaso) wird der andernfalls durch die Fusion wegfallende potenzielle Wettbewerb zwischen ostdeutschen Gasversorgern (auch VEW ist dort tätig) wieder hergestellt.

Weitere Auflagen stellen sicher, dass in Nordrhein-Westfalen (NRW) die von RWE mitbeherrschte Thyssengas GmbH, Duisburg (Thyssengas) und die VEW-Tochter WFG den Zugang zu ihren Gasversorgungsnetzen verbessern (Offenlegung der Berechnung von Netznutzungsentgelten, Veröffentlichung von Gas-Netzkarten, Bereitschaft zum Abtausch unterschiedlicher Gasqualitäten (H- gegen L-Gas) und zur Herstellung von Verbindungen mit Netzen Dritter). Diese Auflagen im Gasbereich reichen allerdings nicht aus, da sie aufgrund der in der Gaswirtschaft bestehenden langfristigen Lieferverträge nur begrenzte Wirkungen entfalten können. Die verbleibenden Verschlechterungen auf den betroffenen Gasmärkten in NRW (Belieferung von Stadtwerken, von industriellen Sondervertragskunden sowie von Haushalts- und Kleinkunden) werden jedoch im Sinne der Abwägungsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch erhebliche Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf den Strom-Regelenergiemärkten überwogen.

Märkte für Strom-Regelenergie

Die durch den Zusammenschluss und die Auflagen bewirkten Verbesserungen auf den Märkten für Regelenergie (Minimierung des Regelenergiebedarfs durch Schaffung einer einheitlichen Regelzone ( = RWE/VEW-Gebiet), Ersetzung des RWE/VEW-Bereitstellungsmonopols durch wettbewerbliche Beschaffung dieser Energieart auch bei anderen Anbietern, Ersetzung der intransparenten Preiskalkulation durch transparente Preisstellung für die Stromlieferanten als Bezieher von Regelenergie) wirken weit über die Märkte für die Bereitstellung und den Bezug von Regelenergie hinaus. Als ungeplante, nur begrenzt prognostizierbare Größe bestimmen die vergleichsweise hohen Kosten für Regelenergie wesentlich das wirtschaftliche Risiko der Handelsgeschäfte von Stromanbietern mit Kunden im Übertragungsnetzgebiet von RWE/VEW. Die Auflagen verbessern die Möglichkeiten der Vollversorgung von Industriekunden und Stadtwerken durch Wettbewerber von RWE/VEW. Diese Kunden erhalten derzeit wegen der Struktur und Höhe der Regelenergiekosten von Newcomern allenfalls Angebote für eine Bandlieferung (= im Tagesverlauf konstante Mengenlieferung), so dass sie für den übrigen Strombedarf über fast keine Ausweichmöglichkeit verfügen.

Auch räumlich werden die Verbesserungen voraussichtlich über das RWE/VEW-Regelgebiet hinauswirken. Denn in dem Maße, in dem sich die Wettbewerbsbedingungen im RWE/VEW-Regelgebiet verbessern und dem anderer liberalisierter Märkte annähern, dürfte sich ein wettbewerblich geprägtes Regelenergiesystem auch bei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern (E.ON, EnBW etc.) entwickeln. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den im Energiewirtschaftsgesetz geregelten diskriminierungsfreien Netzzugang.

2. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Stromwirtschaft

Hier müssen RWE/VEW und - wie von der EG-Kommission im Parallelverfahren Mitte Juni beschlossen - Veba/Viag (künftig: E.ON AG, Düsseldorf) ihre Beteiligungen an Veag und deren Braunkohle-Vorlieferantin Laubag veräußern. Hinzu kommt der Verkauf des ostdeutschen Regionalversorgers Energie Sachsen Brandenburg AG, Chemnitz (envia), der Veag den Einstieg ins Endkundengeschäft ermöglicht. Dadurch wird die Veag über ihre bisherigen Erzeugungs- und Netzbetriebsaktivitäten hinaus zu einem "vollständigen" und bedeutenden Wettbewerber auf allen Marktstufen (Stromhandel, Belieferung von Großkunden und Kleinkunden). Durch die Schaffung von wirksamem Außenwettbewerb auf den Strommärkten wird zusammen mit weiteren Auflagen das andernfalls zu erwartende oligopolistische Parallelverhalten in einem weitgehenden symmetrischen Duopol RWE/VEW und PreussenElektra AG, Hannover (Veba)/ Bayernwerk AG, München (BAG) verhindert.

Daneben schafft die Auflage, nach der RWE/VEW in Abhängigkeit von der Spannungsebene nach und nach die Kundenabrechnung auf ein System getrennter Rechungslegung (Netznutzungsentgelt, Energiepreis, Zählung, Ablesung und Steuern/Konzesssionsabgabe) umstellen müssen, eine Transparenz, die verhindert, dass der im Netzeigentum liegende Ressourcenvorteil von RWE/VEW unmittelbar zur Quersubventionierung der eigenen Vertriebsangebote genutzt werden kann. Der Marktzutritt für netzunabhängige Anbieter auf den Handel- und Endkundenmärkten im Netzgebiet von RWE/VEW wird auf diese Weise erheblich verbessert.

3. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Entsorgungswirtschaft

Im Entsorgungsbereich hatte das Bundeskartellamt die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf dem Markt der Sammlung und des Transportes von Siedlungsabfällen in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Gebieten, auf dem Markt der Siedlungsabfallverbrennung in Nordrhein-Westfalen und auf dem Markt der flächendeckenden Entsorgung gewerblicher Anfallstellen festgestellt. Der erforderliche Abbau von Marktanteilen und von zusammenschlussbedingten Verstärkungswirkungen wird durch die vollständige Veräußerung von Anteilen an der Entsorgung Dortmund GmbH, die weitgehende Veräußerung von Anteilen und Verbrennungskontingenten der Müllverbrennungsanlage Hamm und die Veräußerung aller Anteile, die VEW an der Interseroh AG, Köln, hielt, gewährleistet.

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Energiewende 2020: Der Weg in eine zukunftsfähige Energiewirtschaft

Strategieelemente für ein nachhaltiges Energiesystem

Freiburg/Berlin/Darmstadt - Das Öko-Institut e.V. und die Heinrich-Böll-Stiftung als Auftraggeberin präsentieren mit der Studie "Energiewende 2020 - Der Weg in eine zukunftsfähige Energiewirtschaft", einen wesentlichen Beitrag zu den weiteren Schritten einer zukunftsorientierten Energiepolitik. Die Autoren zeigen Wege auf, mittels derer die Bundesrepublik ihre klimapolitischen Verpflichtungen einlösen, gleichzeitig eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen kann und die neuen Rahmenbedingungen durch die weitgehende Liberalisierung der Energiemärkte aufnehmen.Dabei kommt es entscheidend auf die Steigerung der Energieeffizienz, eine umweltfreundliche Umgestaltung des Energieerzeugungssektors, die weitere Förderung der regenerativen Energien sowie die zukunftsfähige Umgestaltung des Verkehrssektors an. Gleichzeitig erzwingt die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Beziehungen und politischer Prozesse ganz neue und offensive Politikansätze. Mit der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 hat der Atomausstieg einen Fahrplan. Der verbleibenden Betriebszeit deutscher Kernkraftwerke wurde eine Grenze gesetzt. Die Vorlage des Ausstiegsfahrplanes erzwingt aber auch Pfadentscheidungen für den Einstieg in eine risikominimierte Energiezukunft, nuklearfrei und vor allem der Herausforderung des globalen Klimaschutzes genügend. Wichtige und unverzichtbare Bausteine sind unter anderem politische Maßnahmen zur Flankierung und zum Ausbau der im Rahmen des Verdrängungswettbewerbes auf dem Strommarkt stark in Bedrängnis geratenen Kraft-Wärme-Kopplung, ein umfassendes Förderprogramm für die Altbausanierung sowie neue Ansätze bei der Stromeinsparung. Übergreifend müssen alle politischen Instrumente stets auch gezielte Anreize zur Entwicklung und Etablierung eines eigenen Wirtschaftszweiges, der Energiedienstleistungswirtschaft, im großen Rahmen setzen.

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  • Zusammensetzung des Braunkohleausschusses, Stand 04/08/`00

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  • Zusammensetzung der Unterausschüsse Nord, West und Hambach, Stand 04/08/`00

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  • Geschäftsordnung des Braunkohleausschusses, Stand 04/08/`00

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  • Ausstieg aus der Kernenergie - und was kommt danach ? von Wolfgang Pfaffenberger für die Alfred Herrhausen Gesellschaft für internationalen Dialog im Auftrag der Deutschen Bank
    Die Bundesregierung will Schluß machen mit der Kernenergie. Zur Stromerzeugung soll sie in Deutschland nicht mehr genutzt werden. Die Broschüre enthält eine umfassende Darstellung zum Thema "Atomausstieg" und seine Folgen. Kommentar: Und das bei gleichzeitiger massiver Reduktion der Braunkohleverstromung.  Stand 04/'00

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  • Betriebsplanverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung gem. §57 BbergG, „Quarzkies- und Quarzsandtagebau Forster Feld“. Antragsteller: Fa. Schüssler Kieswerk KG . Stand 21.03.`00. 

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  • Konzept Waldvermehrung im Erftkreis Stand 11.`99. Dieses Konzept des Erftkreises hat keine verbindliche Wirkung.

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  • Planfeststellungsbeschluß für den sechsstreifigen Ausbau der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-West und dem Autobahnkreuz Kerpen. 21.01.2000. 

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  • Dr. Dietmar Kuhnt Vorsitzender des Vorstandes der RWE AG Ausführungen anlässlich der Pressekonferenz zur geplanten Fusion RWE - VEW am 23. Februar 2000. 

    • Präsentationsfolien incl. Zeit-Maßnahmen-Plan. (2,5MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Sümpfung des Tagebaus Hambach. Landesoberbergamt Dortmund 30.12.'99 (3,8MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Linienbestimmung gemäß § 16 FstrG - Verlegung der A4 im Raum Düren/Kerpen - Verträglichkeitsstudie gemäß § 19 c, d BNatSchG für potentiellen FFH- und Vogelschutzgebiete im Untersuchungsraum. Im Auftrag des Rheinischen Autobahnamtes Köln und der Rheinbraun AG. Studie vom 15/03/'99 (2,5MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Niederschrift der 118. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Mittwoch, dem 28.10.1999 (BKA 441) mit den TOP's:  

    • Abschluss der Umsiedlungen Inden und Altdorf

    • Gutachten zur Evaluierung von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier im Hinblick auf ihre Sozialverträglichkeit

    • Monitoring Garzweiler II: Änderung des Detailkonzeptes 

    • (2,3MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW zur Verlegung der Hambachbahn im Tagebau Hambach der Rheinbraun AG; Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Vorschlag des Vorhabensträgers vom Oktober 1999; Stellungnahme vom 24.01.2000, (1,2MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Verlegung der Hambachbahn im Tagebau Hambach der Rheinbraun AG; Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersprüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Vorschlag des Vorhabensträgers vom Oktober 1999; Scoping-Termin am 09. Dezember 1999. (1,8MB) DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Braunkohletagebau Hambach vor Gericht                                                      
    Bügerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn 4, Stand 08/99
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  • Die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeerzeugung ist bereits so weit entwickelt, dass die vom Bundesumweltministerium angestrebte
    Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 und der Ausbau auf 50 Prozent bis zum Jahr 2050 erreicht werden können.  25.01.2000
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  • prognos, Europäisches Zentrum für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung >>Die längerfristige Entwicklung der Energiemärkte im Zeichen von Wettbewerb und Umwelt<<  für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin. Kurzfassung, Basel, im November 1999 (265kB)  DRUCKVERSION: [PDF]

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  • Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema: >>Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach bis 2020<< der Bürgerinitiativen bei der Stadt Kerpen, Stand 25. Oktober 1998 (427kB)  DRUCKVERSION: [PDF]

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