Flugblätter, Downloads, Dokumente Acrobat Reader §24 Antrag zum Kiestagebau Vogelsang vom 14/09/'01
Flugblatt vom Oktober 2001: KIES-LOCH IN BUIR noch vor dem KOHLE-LOCH ?
Verlegung der A4 zwischen Düren und Kerpen. Technische Planung und Umweltfolgeabschätzung. Vorgegebene Planungsunterlagen vom Juni 2001
Niederschrift der 36. Sitzung des Unterausschusses Hambach am 7.09.2000 in Kerpen
Niederschrift der 35. Sitzung des Unterausschusses Nord am Mittwoch, 29.08.2000 in Grevenbroich
Tagungsreader zum Hearing "Modernste Kraftwerkstechnologien für die Kohle" am Montag, dem 22/01/'01 im Landtag NRW.
(6,7MB) Internes Papier aus der Rechtsabteilung der RWE Rheinbraun AG. UVP Änderungsrichtlinie soll unterlaufen werden.
Das Papier macht u.E. deutlich, dass die Rheinbraun AG entgegen europäischen Rechts an der
"Politik der verbrannten Erde"‚ festhalten will. Die im Übrigen auch nach der europäischen FFH-
(296kB)
Bundeskartellamt gibt Fusion RWE/VEW mit Auflagen frei (04.07.2000) Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Zusammenschluss der RWE AG, Essen (RWE) und der VEW AG, Dortmund (VEW) unter Auflagen freigegeben. Die zuletzt noch anhängigen Wettbewerbsprobleme im Gasbereich konnten unter Zugrundelegung der kartellrechtlichen Abwägungsklausel dadurch gelöst werden, dass REW/VEW für ihr Stromnetzgebiet die bislang monopolistisch strukturierten Regelenergiemärkte für den Wettbewerb öffnen. Insgesamt ergibt sich damit folgendes Bild: 1. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Gaswirtschaft Gasdurchleitung Durch die Veräußerung der RWE-Beteiligungen an der Spreegas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistungen, Cottbus (Spreegas) und der Gasversorgung Sachsen-Ost GmbH, Dresden (Gaso) wird der andernfalls durch die Fusion wegfallende potenzielle Wettbewerb zwischen ostdeutschen Gasversorgern (auch VEW ist dort tätig) wieder hergestellt. Weitere Auflagen stellen sicher, dass in Nordrhein-Westfalen (NRW) die von RWE mitbeherrschte Thyssengas GmbH, Duisburg (Thyssengas) und die VEW-Tochter WFG den Zugang zu ihren Gasversorgungsnetzen verbessern (Offenlegung der Berechnung von Netznutzungsentgelten, Veröffentlichung von Gas-Netzkarten, Bereitschaft zum Abtausch unterschiedlicher Gasqualitäten (H- gegen L-Gas) und zur Herstellung von Verbindungen mit Netzen Dritter). Diese Auflagen im Gasbereich reichen allerdings nicht aus, da sie aufgrund der in der Gaswirtschaft bestehenden langfristigen Lieferverträge nur begrenzte Wirkungen entfalten können. Die verbleibenden Verschlechterungen auf den betroffenen Gasmärkten in NRW (Belieferung von Stadtwerken, von industriellen Sondervertragskunden sowie von Haushalts- und Kleinkunden) werden jedoch im Sinne der Abwägungsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch erhebliche Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf den Strom-Regelenergiemärkten überwogen. Märkte für Strom-Regelenergie Die durch den Zusammenschluss und die Auflagen bewirkten Verbesserungen auf den Märkten für Regelenergie (Minimierung des Regelenergiebedarfs durch Schaffung einer einheitlichen Regelzone ( = RWE/VEW-Gebiet), Ersetzung des RWE/VEW-Bereitstellungsmonopols durch wettbewerbliche Beschaffung dieser Energieart auch bei anderen Anbietern, Ersetzung der intransparenten Preiskalkulation durch transparente Preisstellung für die Stromlieferanten als Bezieher von Regelenergie) wirken weit über die Märkte für die Bereitstellung und den Bezug von Regelenergie hinaus. Als ungeplante, nur begrenzt prognostizierbare Größe bestimmen die vergleichsweise hohen Kosten für Regelenergie wesentlich das wirtschaftliche Risiko der Handelsgeschäfte von Stromanbietern mit Kunden im Übertragungsnetzgebiet von RWE/VEW. Die Auflagen verbessern die Möglichkeiten der Vollversorgung von Industriekunden und Stadtwerken durch Wettbewerber von RWE/VEW. Diese Kunden erhalten derzeit wegen der Struktur und Höhe der Regelenergiekosten von Newcomern allenfalls Angebote für eine Bandlieferung (= im Tagesverlauf konstante Mengenlieferung), so dass sie für den übrigen Strombedarf über fast keine Ausweichmöglichkeit verfügen. Auch räumlich werden die Verbesserungen voraussichtlich über das RWE/VEW-Regelgebiet hinauswirken. Denn in dem Maße, in dem sich die Wettbewerbsbedingungen im RWE/VEW-Regelgebiet verbessern und dem anderer liberalisierter Märkte annähern, dürfte sich ein wettbewerblich geprägtes Regelenergiesystem auch bei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern (E.ON, EnBW etc.) entwickeln. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den im Energiewirtschaftsgesetz geregelten diskriminierungsfreien Netzzugang. 2. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Stromwirtschaft Hier müssen RWE/VEW und - wie von der EG-Kommission im Parallelverfahren Mitte Juni beschlossen - Veba/Viag (künftig: E.ON AG, Düsseldorf) ihre Beteiligungen an Veag und deren Braunkohle-Vorlieferantin Laubag veräußern. Hinzu kommt der Verkauf des ostdeutschen Regionalversorgers Energie Sachsen Brandenburg AG, Chemnitz (envia), der Veag den Einstieg ins Endkundengeschäft ermöglicht. Dadurch wird die Veag über ihre bisherigen Erzeugungs- und Netzbetriebsaktivitäten hinaus zu einem "vollständigen" und bedeutenden Wettbewerber auf allen Marktstufen (Stromhandel, Belieferung von Großkunden und Kleinkunden). Durch die Schaffung von wirksamem Außenwettbewerb auf den Strommärkten wird zusammen mit weiteren Auflagen das andernfalls zu erwartende oligopolistische Parallelverhalten in einem weitgehenden symmetrischen Duopol RWE/VEW und PreussenElektra AG, Hannover (Veba)/ Bayernwerk AG, München (BAG) verhindert. Daneben schafft die Auflage, nach der RWE/VEW in Abhängigkeit von der Spannungsebene nach und nach die Kundenabrechnung auf ein System getrennter Rechungslegung (Netznutzungsentgelt, Energiepreis, Zählung, Ablesung und Steuern/Konzesssionsabgabe) umstellen müssen, eine Transparenz, die verhindert, dass der im Netzeigentum liegende Ressourcenvorteil von RWE/VEW unmittelbar zur Quersubventionierung der eigenen Vertriebsangebote genutzt werden kann. Der Marktzutritt für netzunabhängige Anbieter auf den Handel- und Endkundenmärkten im Netzgebiet von RWE/VEW wird auf diese Weise erheblich verbessert. 3. Beseitigung der Wettbewerbsprobleme in der Entsorgungswirtschaft Im Entsorgungsbereich hatte das Bundeskartellamt die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf dem Markt der Sammlung und des Transportes von Siedlungsabfällen in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Gebieten, auf dem Markt der Siedlungsabfallverbrennung in Nordrhein-Westfalen und auf dem Markt der flächendeckenden Entsorgung gewerblicher Anfallstellen festgestellt. Der erforderliche Abbau von Marktanteilen und von zusammenschlussbedingten Verstärkungswirkungen wird durch die vollständige Veräußerung von Anteilen an der Entsorgung Dortmund GmbH, die weitgehende Veräußerung von Anteilen und Verbrennungskontingenten der Müllverbrennungsanlage Hamm und die Veräußerung aller Anteile, die VEW an der Interseroh AG, Köln, hielt, gewährleistet.
Energiewende 2020: Der Weg in eine zukunftsfähige EnergiewirtschaftStrategieelemente für ein nachhaltiges EnergiesystemFreiburg/Berlin/Darmstadt - Das Öko-Institut e.V. und die Heinrich-Böll-Stiftung als Auftraggeberin präsentieren mit der Studie "Energiewende 2020 - Der Weg in eine zukunftsfähige Energiewirtschaft", einen wesentlichen Beitrag zu den weiteren Schritten einer zukunftsorientierten Energiepolitik. Die Autoren zeigen Wege auf, mittels derer die Bundesrepublik ihre klimapolitischen Verpflichtungen einlösen, gleichzeitig eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen kann und die neuen Rahmenbedingungen durch die weitgehende Liberalisierung der Energiemärkte aufnehmen.Dabei kommt es entscheidend auf die Steigerung der Energieeffizienz, eine umweltfreundliche Umgestaltung des Energieerzeugungssektors, die weitere Förderung der regenerativen Energien sowie die zukunftsfähige Umgestaltung des Verkehrssektors an. Gleichzeitig erzwingt die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Beziehungen und politischer Prozesse ganz neue und offensive Politikansätze. Mit der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 hat der Atomausstieg einen Fahrplan. Der verbleibenden Betriebszeit deutscher Kernkraftwerke wurde eine Grenze gesetzt. Die Vorlage des Ausstiegsfahrplanes erzwingt aber auch Pfadentscheidungen für den Einstieg in eine risikominimierte Energiezukunft, nuklearfrei und vor allem der Herausforderung des globalen Klimaschutzes genügend. Wichtige und unverzichtbare Bausteine sind unter anderem politische Maßnahmen zur Flankierung und zum Ausbau der im Rahmen des Verdrängungswettbewerbes auf dem Strommarkt stark in Bedrängnis geratenen Kraft-Wärme-Kopplung, ein umfassendes Förderprogramm für die Altbausanierung sowie neue Ansätze bei der Stromeinsparung. Übergreifend müssen alle politischen Instrumente stets auch gezielte Anreize zur Entwicklung und Etablierung eines eigenen Wirtschaftszweiges, der Energiedienstleistungswirtschaft, im großen Rahmen setzen.
Weitere Dokumente folgen noch !! Adobe Acrobat Reader für das *.pdf Format kostenlos herunterladen. Achtung, einige Dokumente sind auch direkt über Ihren Browser einsehbar. http://www.adobe.com/support/downloads/main.html Mit der Option »2 Seiten pro Blatt« können Sie das Dokument ressourcenschonender drucken:
|