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zu den Presserklärungen des BUND NW zur Braunkohle

Rheinbraun will UVP unterlaufen

internes Papier aus der Rechtsabteilung der RWE Rheinbraun AG (296kB) DRUCKVERSION: [PDF]

Braunkohlentagebau Hambach / Hambacher Forst / Rodungen

Rheinbraun versucht UVP-Änderungsrichtlinie zu torpedieren
Am 22.12.2000 beschäftigt sich der Bundesrat mit der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie der EG aus dem Jahre 1997 in das bundesdeutsche Recht. Diese seit dem 14.3.1999 rechtsverbindliche Richtlinie sieht u.a. vor, dass nunmehr auch Rodungen und Erstaufforstungen ab einer gewissen Größe einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Bezogen auf den Braunkohlentagebau heißt das: Rodungen des Hambacher Waldes im Vorfeld des Tagebaus Hambach und Erstaufforstungen bei der Rekultivierung sind einem besonderen Genehmigungsverfahren unterworfen. Unabhängig von eventuell bisher erteilten Genehmigungen muss sowohl die Öffentlichkeit beteiligt als auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der BUND muss beteiligt werden und hat die Möglichkeit,
gegen die Rodungen zu klagen.

Dem BUND liegt ein internes Papier aus der Rechtsabteilung der RWE Rheinbraun AG vor, in dem eine Strategie zur Unterminierung dieser neuen gesetzlichen Regelungen festgelegt wird.
Dieses Rheinbraun-Papier haben wir Ihnen beigefügt (s. Anlage).
Darin wird deutlich, welche Folgen die Rheinbraun AG befürchtet und wie die UVP-Änderungsrichtlinie torpediert werden soll. Dieses Papier zeigt wieder einmal beispielhaft, wie die Rheinbraun AG das europäische Umweltrecht zu umgehen beabsichtigt.
Die Rheinbraun versucht, wie es in dem Papier heißt, die Gesetzesvorhaben "und die hierin enthaltenen speziellen Regelungen zur UVP jeder Diskussion zu entziehen". Nach hiesiger
Einschätzung, so Rheinbraun weiter, ist "aufgrund der fehlenden gesamtheitlichen Betrachtung des Abbauvorhabens ein negatives Ergebnis, d.h. die Feststellung der Umweltunverträglichkeit nicht auszuschließen. ... Ein solches Verfahren ... würde dem Naturschutz erneute und zusätzliche Angriffsmöglichkeiten gegen den Tagebaufortschritt im Tagebau Hambach eröffnen..."


"Nach Beratung mit der WVB und dem DEBRIV", so die Rheinbraun-Strategen weiter, "erscheint es zur Abwendung der vorbeschriebenen Folgen unabwendbar, im laufenden Gesetz-
gebungsverfahren auf eine Ergänzung des Bundeswaldgesetzes, und insbesondere des Bundesberggesetzes zu drängen." Dahinter steckt die Absicht, eine Regelung einzufügen, welche die
UVP-Pflicht für solche Vorhaben überflüssig macht, für die bereits im Braunkohlenplanverfahren eine solche Prüfung durchgeführt wurde.
Das Papier macht u.E. deutlich, dass die Rheinbraun AG entgegen europäischen Rechts an der "Politik der verbrannten Erde"‚ festhalten will. Die im Übrigen auch nach der europäischen FFH-
Richtlinie geschützten Reste des Hambacher Forstes mit ihren unersetzlichen Biotopen und seltenen Arten, wie z.B. dem Mittelspecht, sollen weiter einem überflüssigen Energieträger ge-
opfert werden. 

BUND und Bürgerinitiativen werden dem nicht tatenlos zusehen und mit aller Entschiedenheit weiterhin den rechtsstaatlichen Weg gehen, um die Bagger zu stoppen. 


19/12/'00 

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter

Peter Inden, Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4
 

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