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Presserklärungen des BUND NW zur Braunkohle

Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Anerkannter Naturschutzverband nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz, Deutsche Sektion von Friends of the Earth International, Landesgeschäftsstelle Merowinger Str. 88, D-40225 Düsseldorf
Für Rückfragen: Dipl.-Geogr. Dirk Jansen, BUND-NW, Tel.: 0211 / 30 200 5-22, E-Mail: BUND.NRW@BUND.NET

 


Koalitionsvereinbarung in NRW: BUND kündigt massive Widerstände an

Düsseldorf, 15.06.2000 Auf heftige Kritik des Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland (BUND) sind wesentliche Punkte des Koalitionsvertrages 
zwischen der SPD und den Bündnisgrünen in Nordrhein-Westfalen gestoßen. 
Festlegungen wie beispielsweise zu den Themen Verkehr, Energie und Biotechnologie 
sieht der Umweltverband als "umweltpolitische Sündenfälle".

"Das Umfallen der Grünen bei so zentralen Punkten wie dem Bau der A 33 durch den 
Tatenhauser Wald, dem uneingeschränkten Ausbau des Luftverkehrs und der 
Gentechnologie ist nicht zu rechtfertigen. Hier wurden nicht nur Kröten sondern 
ganze Ochsenfrösche geschluckt. Viel verheerender ist allerdings die Umwelt- und 
Naturschutzpolitik der SPD. Warum ausgerechnet eine Politik für die Konzerne und 
gegen die Interessen der Menschen und der damit verbundenen Zerstörung der 
natürlichen Lebensgrundlagen die Zukunftsprobleme Nordrhein-Westfalens lösen 
soll, wird wohl ein Geheimnis der Sozialdemokraten bleiben", resümierte Klaus 
Brunsmeier, Landesvorsitzender des BUND.

Dem BUND ist schleierhaft, wie der im Koalitionsvertrag beschworene Klima- und 
Immissionsschutz angesichts des umfangreichen Straßen- und Flughafenausbaus 
erreicht werden soll. Die durchaus positive Förderung erneuerbarer Energien 
werde durch das "halsstarrige Festhalten an der überholten Braun- und Steinkohle" 
konterkariert. "Angesichts des Ausstoßes von 90 Millionen Tonnen Kohlendioxid aus 
den Braunkohlenkraftwerken des Rheinlandes erscheint die Landesinitiative 
Zukunftsenergien wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Mit dem Verzicht auf 
"Garzweiler II" hätte die Landesregierung die Energiewende einleiten können. 
Diese Chance wurde wieder einmal vertan," so Brunsmeier.

Der ungehemmte Ausbau der Flughäfen lasse sich auch nicht durch Lärmbeauftragte 
kaschieren. Die völlig unzureichenden Nachtflug-Regelungen bewertet der BUND als 
"Kniefall vor den wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber". Die 
berechtigten Schutzinteressen von Anwohnern und Natur erschienen im 
Koalitionsvertrag unter "ferner liefen".

Der trotz umweltverträglicher Alternativtrasse vereinbarte Bau der Autobahn A33 
durch das FFH-Gebiet ‚Tatenhauser Wald' sei ein Schlag ins Gesicht des 
Naturschutzes. Diese Trasse werde Ministerpräsident Clement allerdings "vor die 
Wand fahren", sind sich die Naturschützer sicher. BUND und Bürgerinitiativen 
werden bis zum Europäischen Gerichtshof gegen die Missachtung 
naturschutzrechtlicher Vorgaben klagen und den Bau der A 33 durch den Tatenhauser 
Wald verhindern. Gegenüber solcher "ökologischen Raubzüge" tritten die 
vereinbarte Unterstützung der Biologischen Stationen, die Umsetzung der Agenda 21 
oder das Freiwillige Ökologische Jahr deutlich in den Hintergrund.

Die Koalitionsvereinbarungen zur Bio- und Gentechnologie stoßen gleichfalls auf 
Kritik des BUND. Die halbherzigen Ausführungen zum Verbot des Ausbringens 
gentechnisch veränderter Organismen stünden im Widerspruch zur massiven 
Forschungsförderung der Bio- und Gentechnologie. Was nützt ein stärkerer 
Verbraucherschutz, fragt der BUND, wenn gleichzeitig millionenschwere 
Subventionen in diese gefährliche Branche fließen?

Trotz dieser inakzeptablen Vereinbarungen sieht der BUND auch positive Ansätze, 
wenngleich vieles weder neu noch verbindlich formuliert worden sei. Das geplante 
Zurückführen des Netto-Flächenverbrauchs und die Festlegung von 
Bodenschutzgebieten gehöre ebenso wie die Verschärfung der Überwachung 
unzuverlässiger Betreiber gefährlicher Anlagen zu den Pluspunkten des 
Koalitionsvertrages. Auch die vereinbarte Bekämpfung der Scheinverwertung 
giftiger Abfälle, die Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige 
Abfälle, die Förderung mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlagen und die 
Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen für Sondermüll und Klärschlamm könnten 
auf der Habenseite verbucht werden. Mit der vereinbarten Realisierung des 
‚Nationalparks Senne' und der Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung 
würden ebenfalls alte Forderungen der Naturschutzverbände aufgegriffen. Auch der 
Verzicht auf den A 44-Lückenschluss, die Förderung des Schienenverkehrs und der 
Verzicht auf investive Mittel für den Metrorapid werden vom BUND begrüßt.

Unterm Strich, so der BUND, werde der Koalitionsvertrag aber nicht dem 
formulierten Anspruch, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Schutz 
der Menschen vor Umweltgefahren mit dem modernen Strukturwandel in 
Nordrhein-Westfalen zu verknüpfen, gerecht. Der BUND appellierte an die 
politischen Reformkräfte in Nordrhein-Westfalen, auch trotz des 
Koalitionsvertrages weiter für das ökologisch Notwendige zu kämpfen. 

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BUND: Hambach-Widerstand ungebrochen 


BUND-Klage gegen Braunkohletagebau Hambach abgewiesen 


Aachen/Ratingen, 10.11.99 Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen die Fortführung des Braunkohletagebaus Hambach als unbegründet zurückgewiesen. Entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Düren und der Rheinbraun AG erklärte das Gericht die Klage für zulässig. Offen ließen die Richter die Frage, ob – wie vom BUND gefordert – ein Planfeststellungsbeschluß mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Nicht folgen wollte das Gericht der BUND-Auffassung, wonach der Verband in seinen Beteiligungsrechten bewußt verletzt worden sei. Aus diesem formalen Grunde wurde die Klage abgewiesen.  
Der BUND bedauert, daß die entscheidende Frage, ob denn ein Tagebau noch heute nach den unzurei­chenden rechtlichen Bestimmungen der 70er Jahre fortgeführt werden darf, ungeklärt blieb. Der BUND wird auch weiterhin gegen die gemeinwohlschädliche Gewinnung der auch energiewirtschaftlich über­flüssigen Braunkohle und für die betroffenen Menschen kämpfen. 

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