Windenergie-Anlage: Auf Bauantrag vier Jahre
nicht reagiert
Stadt muss Projekt nun genehmigen
Von Johannes Bühl
Euskirchen - Für die Stadtverwaltung war die Sache klar: Es gibt keine rechtliche
Möglichkeit, eine Windkraftanlage in der Nähe der Dörfer Groß- und Kleinbüllesheim zu
verhindern. So lautete der Tenor einer Vorlage, mit der sich jetzt der Ausschuss für
Umwelt und Planung befasste. Doch so einfach lagen die Dinge nicht: Geschlagene anderthalb
Stunden wurde kontrovers diskutiert.
Dabei warfen die Politiker dem Technischen Beigeordneten Peter Dürholt und dem
Euskirchener Stadtplaner Berthold Rothe allerhand Versäumnisse vor. Das Duo wollte aber
längst nicht alle Vorwürfe auf sich sitzen lassen. Dürholt zitierte aus alten
Sitzungsniederschriften, um zu beweisen, dass vielmehr die Ausschussmitglieder das Thema
nicht immer mit der nötigen Sorgfalt behandelt hätten.
Dass ein Investor in der Nähe der Straße zwischen Kleinbüllesheim und Straßfeld,
westlich der L 210, ein Windrad errichten will, ist im Rathaus seit November 1996 bekannt.
Die entsprechende Bauvoranfrage wurde zunächst allerdings zurückgestellt.
Zwei Jahre später wies der Rat für den betreffenden Bereich dann eine
Windkraftkonzentrationszone aus. Gleichzeitig fasste man den Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan.
Über die Bauvoranfrage wurde auch in der Folgezeit nicht entschieden. Als der Investor
kürzlich aber auf eine Antwort drängte, begann die Verwaltung mit einer ausführlichen
rechtlichen Prüfung. Das Resultat wurde in der umfangreichen Sitzungsvorlage so
zusammengefasst: "Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Genehmigung."
Verwaltung kritisiert
Die CDU-Fraktion spielte aber nicht mit. Sie war gegen den Beschlussvorschlag der
Verwaltung, der darauf abzielte, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wie es im
Fachjargon heißt. Vielmehr solle die Stadt die betroffenen Bürger zuerst zu einer
Informationsveranstaltung einladen, forderte CDU-Sprecher Armin Flucht.
Gleichzeitig bemängelte er, dass die Stadtverwaltung das Bebauungsplanverfahren nicht
fortgeführt habe, obwohl seit dem Aufstellungsbeschluss mehr als zwei Jahre vergangen
sind.
In der Folge nahm die Diskussion merkwürdige Züge an. Ausgerechnet Peter Dürholt machte
deutlich, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung eigentlich unsinnig formuliert war.
Denn das gemeindliche Einvernehmen, das darin vom Ausschuss gefordert wurde, gilt als
erteilt, sobald es binnen einer bestimmten Frist nicht versagt worden ist, wie der
Beigeordnete den verdutzten Politikern erläuterte. Diese Frist war aber schon 1997
abgelaufen. Eine Beteiligung der Bürger am Verfahren habe deshalb auch keinen Einfluss
auf die Genehmigungsfähigkeit der Bauvoranfrage.
Vorwurf zurück gewiesen
Prompt wollte der Ausschuss wissen, warum ihm derlei Informationen bisher vorenthalten
worden seien. Das Gegenteil sei der Fall, konterte Dürholt und las, um seine These zu
untermauern, aus Niederschriften vergangener Sitzungen vor.
Es seien doch Rat und Planungsausschuss gewesen, die das Vorhaben mehrfach zurückgestellt
hätten. Die Verwaltung sei also der falsche Adressat für den Vorwurf, vollendete
Tatsachen geschaffen zu haben, fügte Stadtplaner Rothe hinzu.
Der Ausschuss beharrte aber darauf, dass die Verwaltung die Problematik nicht deutlich
genug herausgestellt habe - zumal Windkraft nicht erst neuerdings ein sehr sensibles Thema
sei. Die Politiker fühlten sich schlecht informiert.
Damit es den betroffenen Bürgern besser ergeht, beschloss der Ausschuss, dass die
Verwaltung das bisher verschleppte Bebauungsplanverfahren fortführen soll. Dazu gehört
auch die Beteiligung der Bürger von Dom-Esch, Groß- und Kleinbüllesheim.
Nicht zuletzt soll der Investor dazu bewegt werden, den Standort des Windrades in Richtung
Nordosten zu verlegen. Das heißt: weiter weg von Groß- und von Kleinbüllesheim.
Grundsätzlich betonten die Fraktionen, dass sie die Energiegewinnung durch Windkraft
befürworten. Allerdings müsse die Standortfrage mit größter Sorgfalt behandelt werden.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger Lokales 11.1.2001