Genehmigung für Konzentrationszone bei Erp
Bald Strom durch Windkraft
wom Erftstadt. Nach Vorliegen aller Gutachten und Prüfung der Bauvorlagen hat das
Bauordnungsamt in einem ersten Schritt die Anträge in der Konzentrationszone bei Erp
positiv beschieden. Der Planungausschuss der Stadt Erftstadt hatte in seiner Sitzung am 2.
Februar die Errichtung von Windkraftanlagen in den Vorranggebieten genehmigt.
Unter Einhaltung der Grenzwerte für Schall und Schattenwurf sowie mit weiteren strengen
Bedingungen, wie das Beseitigungsgebot bei Nutzungseinstellung, finanzielle Absicherung
der Beseitigung, Nachmessung der rechnerisch ermittelten Lärmwerte bei Inbetriebnahme und
Wiederholung dieser Messungen, Auflagen der Flugsicherung und einer erheblichen
Ausgleichszahlung für die in Anspruch genommene Landschaft wurden acht Anlagen mit
jeweils 600 Kilowatt (kW), insgesamt also 4,8 Megawatt (MW), behördlich zugelassen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, mit der Ausgestaltung der Genehmigung den gesetzlich
größtmöglichen Schutz für die betroffenen Bürger auf Dauer sichergestellt zu haben.
Für die Anlagen in der Konzentrationszone bei Mellerhöfe/Konradsheim ist das
bauordnungsrechtliche Verfahren noch nicht so weit fortgeschritten, dass über eine
Genehmigungsfähigkeit entschieden werden kann.
Quelle: Kölnische Rundschau 29/02/01