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Zurück zum Pressearchiv Liberalisierung des Strommarktes

Das Kartellamt befindet sich in einem echten Dilemma

Von Daniel Wetzel

Das Bundeskartellamt wird in dieser Woche eine Entscheidung mit weit reichenden Konsequenzen treffen. Im Kern geht es um die Frage, wie viele Anbieter von Strom es in Deutschland künftig geben wird. Dürfen RWE und Eon als Duopol den Markt beherrschen? Oder wird es neben den beiden Marktführern und der kleineren Energie Baden-Württemberg in Zukunft noch eine vierte Kraft geben, die für echten Wettbewerb sorgt?

Die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) will diese vierte Kraft zusammen mit dem ostdeutschen Flächenversorger Veag bilden. Das Kartellamt will die Übernahme jedoch nur absegnen, wenn das Gebilde auch stark genug ist, dem Duopol effektiv Konkurrenz zu machen. Deswegen wollen die Wettbewerbshüter, dass die Hamburger die Berliner Bewag oder die ostdeutsche Envia als weitere Partner ins Boot holen. Dann wäre der Verbund stark genug, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das Problem: Der US-Anbieter Southern Energy, der sich neuerdings Mirant nennt, reklamiert ein Vorkaufsrecht für die Bewag und verhindert so eine schnelle Lösung im Sinne des Kartellamtes.

Interessant ist die bevorstehende Entscheidung auch, weil sie grundlegende regulierungspolitische Konsequenzen haben könnte. Die Wettbewerbshüter entscheiden gewissermaßen auch über ihre eigene Zukunft. Denn entscheiden sie falsch, und Markt und Wettbewerb funktionieren in Zukunft nicht, will die Bundesregierung eine Regulierungsbehörde für den gesamten Energiemarkt einrichten. Dann hätte Deutschland drei Instanzen der Wettbewerbsaufsicht: das Kartellamt, die Regulierungsbehörde für Telekom und Post sowie das Energieamt. Dies jedoch hatten bislang alle Kartellamtspräsidenten abgelehnt, weil sie eine "Zersplitterung" des deutschen Kartellrechts fürchten.

Doch Klagen über den stockenden Wettbewerb auf dem Strommarkt häufen sich auf dem Schreibtisch von Bundeswirtschaftsminister Müller. Auch die Gasverbände machen zurzeit nicht den Eindruck, als könnten sie die Liberalisierung ihres Teilmarktes selber regeln. Der Ruf nach einer Regulierungsbehörde Energie wird damit lauter. Kleinere Stromkonzerne wie die Baden-Württemberger EnBW oder die Berliner Bewag sagen bereits, dass sie "mit einem Regulierer leben könnten". Die Marktführer hätten von einer schärferen Wettbewerbsaufsicht allerdings wohl Nachteile zu befürchten.

In dieser Woche nun müssen die Bonner Kartellwächter ihre Kompetenz beweisen und entscheiden, ob sie der Übernahme der Veag durch HEW zustimmen. Noch im Dezember hatten sie Zweifel daran, dass HEW-Veag stark genug für den Wettbewerb gegen RWE und Eon sein würden. Es gebe zu wenige Endkunden. HEW habe keine bundesweite Strommarke aufgebaut, um im Privatkundengeschäft überzeugend mitzumischen.

HEW hat das Konzept nachgebessert. Auch ohne eigene Strommarke habe man mit Stromverkäufen an bundesweit tätige Filialbetriebe und Wohnungsbaugesell-

schaften eine breite Endkundenbasis aufgebaut, argumentieren die Hamburger. Auch würden sie Southern Energy in den Verbund aufnehmen, allerdings nicht als gleichberechtigter Partner. Das jedoch lehnen die Amerikaner ab. Das Kartellamt hat in dieser verfahrenen Lage keine einfache Aufgabe. Es muss trotz der ungeklärten Eigentümerfragen einen wettbewerbsfähigen Verbund schmieden.

Quelle: Welt, Die Wirtschaft 7.2.2001

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