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Zurück zum Pressearchiv Liberalisierung des Strommarktes Werner Müller droht erneut Netzzugangsverordnung
an Der nur schleppend funktionierende Strommarkt war bereits Ende vergangenen Jahres in die Kritik von Energie-Verbänden und Stromanbieter geraten. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und die VEA fordern eine weitere Öffnung des deutschen Strommarktes. Das Verhalten der Energieversorger sehen sie als Behinderung des freien Wettbewerbs, der die Etablierrung neuer Anbieter im Markt erschwert. So müssen neue Strom- und Gas-Anbieter vor der Energie-Zuteilung erst mit dem örtlichen Versoger die Durchleitungskonditionen aushandeln. Dabei kann es sechs bis acht Wochen dauern bis der neue Stromvertrag wirklich zu Stande kommt. Energieverbände und neue Anbieter auf dem Strommarkt beklagen diesen Zustand als "Verzögerungstaktik der Energieversorger". Außerdem behindere die fehlende Preistransparenz der Energieversorger bei ihren Durchleitungsgebühren den Wettbewerb, so der VEA. Der Verband habe in der Analyse die Angaben über Netznutzungentgelte für so genannte Sondervertragskunden von 540 der 900 Netzbetreiber in Deutschland berücksichtigt. Die anderen Versorger hätten ihre Zahlen trotz gesetzlicher Vorgaben immer noch nicht preisgegeben. Der für den Wettbewerb nötige Vergleich fehle dadurch, so die VEA. Eine Stromregulierungsbehörde sei nach Meinung der VEA unumgänglich. Die Studie habe bei einem Preisvergleich für Durchleitungsgebühren sehr große Unterschiede aufgezeigt. Industriekunden sähen sich bei vergleichbaren Bezugsverhältnissen im Einzelfall mit Preisdifferenzen von bis zu 300 % konfrontiert. Standortnachteile hätten in der Regel Kunden im Norden Deutschlands und in den neuen Bundesländern. VEA-Vorstandsmitglied Manfred Panitz sagte: "Spreizung und Höhe der Netznutzungspreise sind angetan, den Wettbewerb zu verhindern." Deutschland sei das einzige EU-Land, in dem die Stromrichtlinie der Gemeinschaft nicht per Gesetz, sondern mit einer Verbändevereinbarung und einer vereinbarten Durchleitungsregelung umgesetzt werden solle, so Panitz weiter. Die Vereinbarung der Verbände sieht einen Höchstpreis von 4,1 Pfennigen je durchgeleiteter Kilowattstunde vor. Nach einer Erhebungen des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) verlangen zwei Drittel der Netzbetreiber Durchleitungsgebühren, die über diesem Höchstpreis liegen. So gebe es in Deutschland Preisunterschiede von bis zu 4 Pfennigen pro Kilowattstunde, so die VIK. Ebenfalls in die in die Kritik geraten sind die Durchleitungsgebühren für Gas. Denn in der Vereinbarung der Verbände fehlt eine für alle Netzbereiche entfernungsunabhängige Netznutzung. Genau wie bei Strom herrscht auch bei Erdgas-Netzbetreibern Zurückhaltung bei der Offenlegung der Durchleitungsgebühren. Erst 19 % der Betreiber hätten ihre Zugangsentgelte offen gelegt, so die VIK. Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 16. Januar 2001 |