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RWE im Visier


Bundeskartellamt schafft mehr Wettbewerb auf Entsorgungsmarkt
ap BONN. Das Bundeskartellamt hat bei der Schaffung von mehr Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Wettbewerbshüter teilten am Dienstag in Bonn mit, die Entsorgungsfirma Rethmann AG & Co habe auf Grund der wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamtes den geplanten Erwerb einer Mehrheit am Kölner Konkurrenten Interseroh gestoppt und werde ihre Anteilsbesitz auf maximal 15 % reduzieren. Im nächsten Schritt will das Kartellamt nun auch die RWE AG zum Abbau ihrer Interseroh-Beteiligung drängen.

Die Interseroh AG verfügt nach Angaben des Kartellamtes über eine marktbeherrschende Stellung bei der flächendeckenden Entsorgung gewerblicher Abfälle. Dazu gehören bundesweite Rücknahmesysteme von Transportverpackungen und die komplette Entsorgung von Unternehmen mit breiten Filialnetzen. Durch den Zusammenschluss mit Rethmann, einem der größten Wettbewerber, wäre nach Einschätzung des Kartellamtes die marktbeherrschende Stellung wesentlich gestärkt worden. Der gemeinsame Marktanteil hätte mehr als 50 % betragen. Die Wettbewerbshüter hatten deshalb angekündigt, den Zusammenschluss zu untersagen. Dem sei Rethmann jetzt durch die Aufgabe seiner Pläne zuvorgekommen, betonte Kartellamtspräsident Ulf Böge.

RWE in einem parallel laufenden Verfahren

In einem parallelen Verfahren geht das Amt derzeit auch gegen die bestehende wettbewerblich erhebliche Verflechtung der RWE AG mit der Interseroh AG vor. Das Kartellamt werde darauf dringen, dass die RWE AG in gleichem Umfang wie die Rethmann AG ihre bestehende Minderheitsbeteiligung an Interseroh und ihre dort bestehenden Aufsichtsratsmandate aufgebe. RWE ist nach eigenen Angaben Europas drittgrößtes Entsorgungsunternehmen.

Ziel des Bundeskartellamtes ist es, den Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt zu sichern. Die Wettbewerbshüter kündigten deshalb an, sie würden maßgebliche Beteiligungen von anderen Entsorgungunternehmen an der Interseroh AG ähnlich kritisch beurteilen wie im Fall Rethmann und gegebenenfalls dagegen einschreiten.

Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 23. Januar 2001

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