Kiestagebau Vogelsang bei Kerpen-Buir
Anregungen
und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum
Thema: UVS Quarztagebau
Vogelsang in Buir Sehr
geehrter Herr Valkysers, sehr
geehrte Damen und Herren, gemäß
§24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen regen wir Folgendes an: Der
Umweltausschuß und der Rat der Stadt Kerpen möge bei seiner jeweils nächsten
Sitzung folgende Punkte beschließen: Der
geplante Quarztagebau Vogelsang in Buir wird abgelehnt, da dieser Tagebau
die Lebensqualität der Buirer Bevölkerung in unzulässiger Weise
herabsetzt. Bezug: •
Unser
gemeinsame Diskussion zum geplanten Quarzkiestagebau Forster Feld in
Manheim vom 29.November.1999. •
Unsere
Ausführungen zum Bürgerantrag vom 14.März.2000. •
Betriebsplanverfahren
mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung gem. §57 BbergG, „Quarzkies-
und Quarzsandtagebau Vogelsang“. Antragsteller: Fa. Josef Klösters KG •
Rahmenbetriebsplan
für den Tagebau Hambach I von 1996 bis 2020. •
Linienbestimmungsverfahren
zur geplanten A4 Verlegung. • Verlegung der Hambachbahn im Tagebau Hambach der Rheinbraun AG; Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung •
Berufungsantrag im Verwaltungsrechtsstreit BUND-NRW ./. Bergamt Düren
wg. Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach I Da
der Scopingtermin beim Bergamt Düren bereits am 09.Oktober.2001
stattfindet, stellen wir aus dem resultierenden Zeitdruck heraus direkt
einen Bürgerantrag, mit dem Ziel die Kerpener Stadtverwaltung möge bei
diesem Termin eine ablehnende Stellungnahme
abgeben.
Begründung:
Da sich der von der Firma Josef Klösters KG beantragte Quarztagebau
unmittelbar angrenzend zum Ortsteil Buir befindet, ist von einer zu hohen
Belastung für Buir auszugehen.
Eine
Befreiung des Vogelsang von den Schutzverordnungen gemäß §69
LSG NW wird von den Bürgerinitiativen
und den Naturschutzverbänden strikt abgelehnt. Nicht
ohne Grund wurden der Vogelsang und Teile seiner Umgebung im
Landschaftsplan 3 (Bürgewälder) als besonders schutzwürdig eingestuft. Abgesehen
davon, daß die Natur um ihrer selbst willen zu schützen ist, sollte man
hier den von Lärm und Staub schon genug gebeutelten Bewohnern von Buir
nicht eine ihrer letzten grünen Lungen nehmen; denn Wald und auch Feld
produzieren Sauerstoff und
binden heranwehenden Staub vom Tagebau Hambach, der nicht nur Erde,
sondern viel teerhaltige, krebserregende Stoffe aus der Kohle enthält. Laut
der Fa. Klösters ist >>eine Beeinflussung dieser
Siedlungsstrukturen durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten<<.
Diese Behauptung ist schon zynisch, denn mit Sicherheit gäbe es
Mehrfachbelastungen für den
Menschen und Werteverfall bei den Immobilien. Erschütterungen wären
durch Maschinen und Laster gegeben. Berücksichtigt werden müssen
unterirdische Sprünge (nachgewiesen!) und Erdbebenhäufigkeit. Es fehlt
der Vorschlag einer geologischen Untersuchung des Untergrundes. Vier
Bohrungen für Sandnachweis reichen da nicht aus. Selbst Rheinbraun muß
ja jetzt noch nachträglich für
die Sicherheit tiefe Bohrungen im direkten Tagebaubereich durchführen.
Übrigens
ist die Bedeutung von „wald“
und „busch an vögelsangh“ bereits 1654 auf S.1 des alten
Kirchenbuches der Pfarre Buir belegt, aufgeschrieben von Pfarrer Bertramus
Brewer (siehe Anlage). Das Hauptargument des Antragstellers zum
Neuaufschluß ist, dass der Tagebau Hambach tatsächlich bis unmittelbar
vor Buir fortgeführt werden soll ist falsch !!
Die Tatsache, dass sich die alkalihaltige Hambacher Kohle nur durch das Beimischen von Garzweiler Kohle verfeuern läßt, bedeutet, dass der Tagebau Hambach langsamer voranschreitet.Die
Fördermengen im Braunkohletagebau ‚Hambach‘ liegen mit derzeit 30,5
Mio. t/a weit unter den prognostizierten Mengen. Statt dessen wurde die Förderung
des auslaufenden Tagebaus Bergheim um 65% auf 12,8 Mio. t/a erhöht. Es
erscheint daher höchst zweifelhaft, ob die Ortschaft Buir zu dem vom
Vorhabensträger erwarteten Zeitpunkt erreicht wird. Daneben machen die
gravierenden Änderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen
es zunehmend wahrscheinlich, dass die gesamte Braunkohlenplanung eine
grundsätzliche Änderung erfährt. Z.B. ist durchaus nicht auszuschließen,
dass Rheinbraun in 10 Jahren den Tagebau nicht weiterführt, da die
wirtschaftliche Grundlage fehlt. Diese Unsicherheiten sind zwingend zu berücksichtigen.
Der Braunkohleplan Hambach ist in drei Rahmenbetriebspläne unterteilt. Der zweite Rahmenbetriebsplan von 1996 bis 2020, der ja bekanntlich 300m über den jetzigen Verlauf der A4 hinaus geht, wird durch den BUND-NRW mit Unterstützung der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4 beklagt. Die Klage wurde zwar am 10.11.1999 bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen, entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Düren und der Rheinbraun AG erklärte das Gericht die Klage jedoch für zulässig. Zur Zeit läuft der Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster. Auf dieser Basis wird es sicherlich auch beim dritten Rahmenbetriebsplan von 2020 bis 2045 zu einer rechtlichen Klärung kommen. D.h. bis zur Antragstellung im Jahre 2015 werden auch die europäischen Vorschriften zu nationalem Recht geworden sein. Die Genehmigung des dritten Rahmenbetriebsplanes erscheint also sehr unwahrscheinlich. Für
den Antragsteller jedoch ist die Genehmigung des dritten
Rahmenbetriebsplanes gedanklich nur eine Formsache. Für Ihn geht es nur
darum, die „Bodenschätze“ nicht ungenutzt abbaggern zu lassen. Die
Scoping Unterlagen sind in allen Punkten mangelhaft. Hier wird scheinbar
nach dem Motto vorgegangen: „Das Verfahren kann so schlecht sein
wie es will, Hauptsache es wird überhaupt ein Verfahren durchgeführt“ Aus unserer Sicht kann die gewünschte Förderleistung von 100.000 bis 300.000m³/a auch unmittelbar an der Abbaukante des Tagebaus gewonnen werden. Eine Begehung im Hambacher Forst hat gezeigt, dass dies in Teilbereichen schon gängige Praxis ist. Leider werden die gewonnenen Kiesmassen undifferenziert mit anderem Abraum vermischt und auf die Sophienhöhe verbracht. Rheinbraun macht es sich in dieser Sache viel zu einfach, da man durch „schnelles“ Abbaggern die Illusion der optimalen Rekultivierung erhalten möchte. Wir regen daher die Förderung von Quarzkies und Quarzsand an der unmittelbaren Abbaukante des Tagebaus an. Im
Rahmen einer Diplomarbeit an der Universität Dortmund mit dem Titel >>Planerische
Strategie für den Kies- und Sandabbau im Regierungsbezirk Düsseldorf<<
aus dem Jahre 1995 wird insbesondere auf eine „gebündelte Gewinnung“
von Kies und Kohle im Tagebau Hambach I eingegangen. Dabei wird die
technische Machbarkeit die Deckschichten des Braunkohlebergbaus als Kies-
und Sand-Ersatz nutzen zu können bestätigt. Dabei ging es nicht um die
oberirdischen Kleinabgrabungen im Braunkohlevorfeld, sondern um den großtechnischen
Abbau via Schaufelradbagger. (siehe Anlage) Es sind keine rechtlichen oder
technischen Gründe ersichtlich, weswegen die Deckschichten nicht en gros
verkauft werden können, um so andere Abgrabungen zu sparen. So kann die
gesamte Kiesgewinnung in kleinen Betrieben – natürlich incl. dem
Vogelsang – durch großgerätetechnische Gewinnung mit
Schaufelradbaggern substituiert werden.
Das wäre für Buir die Rettung ! Rheinbraun allerdings
weigert sich aus unerklärlichen Gründen darüber auch nur konkret
nachzudenken - weswegen bleibt völlig schleierhaft! Insbesondere
verstößt der geplante Quarztagebau Vogelsang in Buir gegen die Grundsätze
der Braunkohleplanung, die eine möglichst langfristige Aufrechterhaltung
der bisherigen Nutzung aller Flächen anstrebt. Der Untersuchungsrahmen sollte zudem auf das gesamte Gebiet der Ortslage
Buir und Morschenich ausgedehnt werden, da durch die räumliche Nähe des
geplanten Quarztagebaus Vogelsang die Lebensqualität der Buirer Bevölkerung
in unzulässiger Weise herabsetzt würde. Hier sollte insbesondere auf die
kommulierenden Negativwirkungen: Hambachbahn, DB-Trasse in
Hochlage, A4 ohne Immisionsschutz, näherrückender Tagebau Hambach
hingewiesen werden. Die Grenze des Erträglichen ist für die
Buirer schon längst erreicht. Informieren
Sie uns bitte über die Termine, wann unser Antrag behandelt wird. Wir würden
den Terminen gerne beiwohnen. Wir bitten alle Parteien diesen Antrag zu unterstützen.
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