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Kiestagebau Vogelsang bei Kerpen-Buir

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Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:

UVS Quarztagebau Vogelsang in Buir

Sehr geehrter Herr Valkysers,

sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen regen wir Folgendes an:

Der Umweltausschuß und der Rat der Stadt Kerpen möge bei seiner jeweils nächsten Sitzung folgende Punkte beschließen:

Der geplante Quarztagebau Vogelsang in Buir wird abgelehnt, da dieser Tagebau die Lebensqualität der Buirer Bevölkerung in unzulässiger Weise herabsetzt.

Bezug:

          Unser gemeinsame Diskussion zum geplanten Quarzkiestagebau Forster Feld in Manheim vom 29.November.1999.

          Unsere Ausführungen zum Bürgerantrag vom 14.März.2000.

          Betriebsplanverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung gem. §57 BbergG, „Quarzkies- und Quarzsandtagebau Vogelsang“. Antragsteller: Fa. Josef Klösters KG

          Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach I von 1996 bis 2020.

          Linienbestimmungsverfahren zur geplanten A4 Verlegung.

          Verlegung der Hambachbahn im Tagebau Hambach der Rheinbraun AG; Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeits­prüfung sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung

          Berufungsantrag im Verwaltungsrechtsstreit BUND-NRW ./. Bergamt Düren wg. Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach I

Da der Scopingtermin beim Bergamt Düren bereits am 09.Oktober.2001 stattfindet, stellen wir aus dem resultierenden Zeitdruck heraus direkt einen Bürgerantrag, mit dem Ziel die Kerpener Stadtverwaltung möge bei diesem Termin eine ablehnende  Stellungnahme abgeben.

Begründung: Da sich der von der Firma Josef Klösters KG beantragte Quarztagebau unmittelbar angrenzend zum Ortsteil Buir befindet, ist von einer zu hohen Belastung für Buir auszugehen.

Eine Befreiung des Vogelsang von den Schutzverordnungen gemäß §69 LSG NW wird von den Bürgerinitiativen und den Naturschutzverbänden strikt abgelehnt.

Nicht ohne Grund wurden der Vogelsang und Teile seiner Umgebung im Landschaftsplan 3 (Bürgewälder) als besonders schutzwürdig eingestuft.

Abgesehen davon, daß die Natur um ihrer selbst willen zu schützen ist, sollte man hier den von Lärm und Staub schon genug gebeutelten Bewohnern von Buir nicht eine ihrer letzten grünen Lungen nehmen; denn Wald und auch Feld produzieren Sauerstoff  und binden heranwehenden Staub vom Tagebau Hambach, der nicht nur Erde, sondern viel teerhaltige, krebserregende Stoffe aus der Kohle enthält.

Laut der Fa. Klösters ist >>eine Beeinflussung dieser Siedlungsstrukturen durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten<<. Diese Behauptung ist schon zynisch, denn mit Sicherheit gäbe es Mehrfachbelastungen für den Menschen und Werteverfall bei den Immobilien. Erschütterungen wären durch Maschinen und Laster gegeben. Berücksichtigt werden müssen unterirdische Sprünge (nachgewiesen!) und Erdbebenhäufigkeit. Es fehlt der Vorschlag einer geologischen Untersuchung des Untergrundes. Vier Bohrungen für Sandnachweis reichen da nicht aus. Selbst Rheinbraun muß ja  jetzt noch nachträglich für die Sicherheit tiefe Bohrungen im direkten Tagebaubereich durchführen. 

Übrigens ist die Bedeutung von „wald“ und „busch an vögelsangh“ bereits 1654 auf S.1 des alten Kirchenbuches der Pfarre Buir belegt, aufgeschrieben von Pfarrer Bertramus Brewer (siehe Anlage).

Das Hauptargument des Antragstellers zum Neuaufschluß ist, dass der Tagebau Hambach tatsächlich bis unmittelbar vor Buir fortgeführt werden soll ist falsch !!

Die Tatsache, dass sich die alkalihaltige Hambacher Kohle nur durch das Beimischen von Garzweiler Kohle verfeuern läßt, bedeutet, dass der Tagebau Hambach langsamer voranschreitet.

Die Fördermengen im Braunkohletagebau ‚Hambach‘ liegen mit derzeit 30,5 Mio. t/a weit unter den prognostizierten Mengen. Statt dessen wurde die Förderung des auslaufenden Tagebaus Bergheim um 65% auf 12,8 Mio. t/a erhöht. Es erscheint daher höchst zweifelhaft, ob die Ortschaft Buir zu dem vom Vorhabens­träger erwarteten Zeitpunkt erreicht wird. Daneben machen die gravierenden Änderungen der energiewirtschaftlichen Rahmen­bedingungen es zunehmend wahr­scheinlich, dass die gesamte Braunkohlen­planung eine grundsätzliche Änderung erfährt. Z.B. ist durchaus nicht auszuschließen, dass Rheinbraun in 10 Jahren den Tagebau nicht weiterführt, da die wirtschaftliche Grundlage fehlt. Diese Unsicherheiten sind zwingend zu berücksichtigen.

Der Braunkohleplan Hambach ist in drei Rahmenbetriebspläne unterteilt. Der zweite Rahmenbetriebsplan von 1996 bis 2020, der ja bekanntlich 300m über den jetzigen Verlauf der A4 hinaus geht, wird durch den BUND-NRW mit Unterstützung der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4 beklagt. Die Klage wurde zwar am 10.11.1999 bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen, entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Düren und der Rheinbraun AG erklärte das Gericht die Klage jedoch für zulässig. Zur Zeit läuft der Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster.

Auf dieser Basis wird es sicherlich auch beim dritten Rahmenbetriebsplan von 2020 bis 2045 zu einer rechtlichen Klärung kommen. D.h. bis zur Antragstellung im Jahre 2015 werden auch die europäischen Vorschriften zu nationalem Recht geworden sein. Die Genehmigung des dritten Rahmenbetriebsplanes erscheint also sehr unwahrscheinlich.

Für den Antragsteller jedoch ist die Genehmigung des dritten Rahmenbetriebsplanes gedanklich nur eine Formsache. Für Ihn geht es nur darum, die „Bodenschätze“ nicht ungenutzt abbaggern zu lassen.

Die Scoping Unterlagen sind in allen Punkten mangelhaft. Hier wird scheinbar nach dem Motto vorgegangen: „Das Verfahren kann so schlecht sein wie es will, Hauptsache es wird überhaupt ein Verfahren durchgeführt“

Aus unserer Sicht kann die gewünschte Förderleistung von 100.000 bis 300.000m³/a auch unmittelbar an der Abbaukante des Tagebaus gewonnen werden. Eine Begehung im Hambacher Forst hat gezeigt, dass dies in Teilbereichen schon gängige Praxis ist. Leider werden die gewonnenen Kiesmassen undifferenziert mit anderem Abraum vermischt und auf die Sophienhöhe verbracht. Rheinbraun macht es sich in dieser Sache viel zu einfach, da man durch „schnelles“ Abbaggern die Illusion der optimalen Rekultivierung erhalten möchte. Wir regen daher die Förderung von Quarzkies und Quarzsand an der unmittelbaren Abbaukante des Tagebaus an.

Im Rahmen einer Diplomarbeit an der Universität Dortmund mit dem Titel >>Planerische Strategie für den Kies- und Sandabbau im Regierungsbezirk Düsseldorf<< aus dem Jahre 1995 wird insbesondere auf eine „gebündelte Gewinnung“ von Kies und Kohle im Tagebau Hambach I eingegangen. Dabei wird die technische Machbarkeit die Deckschichten des Braunkohlebergbaus als Kies- und Sand-Ersatz nutzen zu können bestätigt. Dabei ging es nicht um die oberirdischen Kleinabgrabungen im Braunkohlevorfeld, sondern um den großtechnischen Abbau via Schaufelradbagger. (siehe Anlage) Es sind keine rechtlichen oder technischen Gründe ersichtlich, weswegen die Deckschichten nicht en gros verkauft werden können, um so andere Abgrabungen zu sparen. So kann die gesamte Kiesgewinnung in kleinen Betrieben – natürlich incl. dem Vogelsang – durch großgerätetechnische Gewinnung mit Schaufelradbaggern substituiert werden.  Das wäre für Buir die Rettung ! Rheinbraun allerdings weigert sich aus unerklärlichen Gründen darüber auch nur konkret nachzudenken - weswegen bleibt völlig schleierhaft!

Insbesondere verstößt der geplante Quarztagebau Vogelsang in Buir gegen die Grundsätze der Braunkohleplanung, die eine möglichst langfristige Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung aller Flächen anstrebt.

Der Untersuchungsrahmen sollte zudem auf das gesamte Gebiet der Ortslage Buir und Morschenich ausgedehnt werden, da durch die räumliche Nähe des geplanten Quarztagebaus Vogelsang die Lebensqualität der Buirer Bevölkerung in unzulässiger Weise herabsetzt würde. Hier sollte insbesondere auf die  kommulierenden Negativwirkungen: Hambachbahn, DB-Trasse in Hochlage, A4 ohne Immisionsschutz, näherrückender Tagebau Hambach hingewiesen werden. Die Grenze des Erträglichen ist für die Buirer schon längst erreicht. 

Informieren Sie uns bitte über die Termine, wann unser Antrag behandelt wird. Wir würden den Terminen gerne beiwohnen.

Wir bitten alle Parteien diesen Antrag zu unterstützen.

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